Gesetzestext
1Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons und führt die Oberaufsicht.
2Er besteht aus 120 Mitgliedern.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons und führt die Oberaufsicht.
2Er besteht aus 120 Mitgliedern.
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