Gesetzestext
1Das Recht, Privatschulen zu errichten und zu führen, ist in den Schranken des Gesetzes gewährleistet.
2Die Privatschulen können aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Das Recht, Privatschulen zu errichten und zu führen, ist in den Schranken des Gesetzes gewährleistet.
2Die Privatschulen können aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
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