Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren nachteiligen Auswirkungen ein. Sie leisten den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Kantons, des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.
2Sie sorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen umgesetzt werden. Die Massnahmen zum Klimaschutz sind umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich auszugestalten.
3Sie setzen finanzielle Anreize zur Erreichung der Klimaziele.
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