Gesetzestext
1Das Gesetz regelt die Organisation und die Zuständigkeiten der Strafverfolgungsbehörden sowie die Aufsicht über diese. *
2… * 2a Die Strafverfolgungsbehörden sind in der Rechtsanwendung unabhängig und alleine dem Recht verpflichtet. *
Noch kein Inhalt verfügbar.