Gesetzestext

1Der Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden ist sparsam, wirtschaftlich sowie konjunktur- und verursachergerecht zu führen und auf die Bedürfnisse der Volkswirtschaft auszurichten. Er ist mittelfristig im Gleichgewicht zu halten.

2Der Kanton und die Gemeinden sorgen für eine umfassende Finanzplanung.

3Das Budget und die Staatsrechnung berücksichtigen die Grundsätze von Transparenz und Öffentlichkeit.

4Vor der Übernahme einer neuen Aufgabe sind ihre wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu ermitteln.

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