Gesetzestext
1Die Gerichte sind unabhängig und einzig Recht und Gesetz unterworfen.
2Die Justizverwaltung ist Sache der Gerichte.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Gerichte sind unabhängig und einzig Recht und Gesetz unterworfen.
2Die Justizverwaltung ist Sache der Gerichte.
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