Gesetzestext
1Das Gesetz regelt die Grundzüge der Organisation sowie Zuständigkeit und Verfahren der Gerichte. Die zuverlässige und rasche Abwicklung der Verfahren muss gewährleistet sein. *
2Ein Gericht kann in mehrere Kammern gegliedert und für mehrere Gerichtsbarkeiten eingesetzt werden.
3Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die Gerichte im Kanton aus und erstattet dem Landrat jährlich Bericht. *
4Das Gesetz regelt Voraussetzungen und Zuständigkeit für die Wahl von ausserordentlichen Mitgliedern der Gerichte. *
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