Gesetzestext

1Die Bezirke sind Gebietsorganisationen für die regionalisierte Erfüllung von öffentlichen Aufgaben.

2Der Kanton ist in die Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg eingeteilt.

3Das Gesetz regelt die Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Bezirken. Gemeinden dürfen nur mit ihrer Zustimmung einem anderen Bezirk zugeteilt werden.

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