Gesetzestext
1Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes.
2Sie wird durch die Stimmberechtigten und durch die Behörden ausgeübt.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Staatsgewalt beruht auf der Gesamtheit des Volkes.
2Sie wird durch die Stimmberechtigten und durch die Behörden ausgeübt.
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