Gesetzestext
1Das Gesetz regelt die Grundzüge des Finanzhaushaltes, der Abgabenerhebung und des Finanzausgleichs. Es legt die Anteile der Gemeinden am Ertrag der kantonalen Steuern fest.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Das Gesetz regelt die Grundzüge des Finanzhaushaltes, der Abgabenerhebung und des Finanzausgleichs. Es legt die Anteile der Gemeinden am Ertrag der kantonalen Steuern fest.
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