Gesetzestext
1Der Kanton stellt Vorschriften über die öffentlichen Sachen auf.
2Er übt die Hoheit über Gewässer und Kantonsstrassen aus.
3Der Kanton kann im Gesetz Parkierungserleichterungen für gewerblich genutzte Fahrzeuge vorsehen, die für alle Gemeinde- und Kantonsstrassen gelten; er regelt die Gebührenerhebung. *
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