Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden fördern den Natur- und Heimatschutz und die Denkmalpflege.
2Sie schützen erhaltenswerte Landschafts- und Ortsbilder sowie Naturdenkmäler und Kulturgüter.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Kanton und Gemeinden fördern den Natur- und Heimatschutz und die Denkmalpflege.
2Sie schützen erhaltenswerte Landschafts- und Ortsbilder sowie Naturdenkmäler und Kulturgüter.
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