Gesetzestext

1Die Verwaltungsregionen und die Verwaltungskreise sind die ordentlichen dezentralen Verwaltungseinheiten des Kantons. Sie werden durch das Gesetz bezeichnet.

2Die Stimmberechtigten wählen für jeden Verwaltungskreis eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter.

3Das Gesetz legt die Aufgaben der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter fest.

4Das Gesetz bestimmt, welche weiteren Regional- oder Kreisbehörden durch die Stimmberechtigten gewählt werden.

5Das Gesetz bezeichnet die Amtsbezirke.

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