Gesetzestext

1Kanton und Gemeinden treffen Massnahmen, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und deren Folgen zu mildern. Sie unterstützen die berufliche Umschulung und Wiedereingliederung.

2Der Kanton fördert die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin.

3Kanton und Gemeinden nehmen bei rechtmässigen Kampfmassnahmen zwischen Sozialpartnern nicht Partei.

4Sie fördern die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuungsaufgaben.

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