Gesetzestext

1Die Gerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:

a) * die Schlichtungsbehörden in Zivilsachen; b) * … c) * das Kantonsgericht zur Beurteilung von Zivil- und Strafsachen in erster Instanz; d) * das Obergericht als einzige oder Rechtsmittelinstanz in Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen; e) * …

2Das Gesetz regelt Organisation, Verfahren und Zuständigkeiten.

3Der Kantonsrat regelt die Besoldung, die berufliche Vorsorge und die Entschädigungen der Mitglieder der Gerichte. *

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