Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden setzen sich in Ergänzung der privaten Initiative und der persönlichen Verantwortung sowie im Rahmen der verfügbaren Mittel zum Ziel, dass
a) alle ihren Unterhalt durch Arbeit bestreiten können; b) alle in angemessener Weise wohnen können; c) alle sich gemäss ihren Fähigkeiten und Neigungen bilden und weiterbilden können; d) Eltern vor und nach einer Geburt materiell gesichert sind; e) alle Menschen, die wegen Alters, Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung der Hilfe bedürfen, ausreichende Pflege und Unterstützung erhalten.
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