Gesetzestext
1Sie fasst alle wichtigeren Beschlussesnahmen, die nach Massgabe dieser Verfassung im Interesse des Gemeindewesens liegen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Sie fasst alle wichtigeren Beschlussesnahmen, die nach Massgabe dieser Verfassung im Interesse des Gemeindewesens liegen.
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