Gesetzestext

1Der Grosse Rat überwacht den Geschäftsgang aller Behörden. Er kann die Rechte und Pflichten der kantonalen Behörden und Angestellten regeln sowie die kantonale Verwaltungsorganisation festlegen, einschliesslich des Gebührenwesens. Er regelt für die kantonale Versicherungskasse das Erforderliche. *

2Er nimmt die durch die Standeskommission und das Kantonsgericht einzulegenden sowie die übrigen in der Gesetzgebung vorgesehenen Jahresberichte in Empfang.

3Er entscheidet über das Mass der Steueranlagen.

4Er setzt den Voranschlag über Einnahmen und Ausgaben sämtlicher kantonaler Verwaltungen und Gerichte auf je ein Verwaltungsjahr fest. *

5Er prüft und genehmigt alljährlich die Staatsrechnung. *

Noch kein Inhalt verfügbar.