Gesetzestext
1Der Kanton kann sich auf Grund von Gesetzen zur Erfüllung seiner Aufgaben an gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmungen beteiligen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton kann sich auf Grund von Gesetzen zur Erfüllung seiner Aufgaben an gemischtwirtschaftlichen und privaten Unternehmungen beteiligen.
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