Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden erlassen Bauvorschriften sowie Bestimmungen über Landerschliessungen. Der Kanton regelt Landumlegungen und Grenzbereinigungen.
2Der Kanton ordnet das Vermessungs- und Katasterwesen.
3Er kann den sozialen Wohnungsbau, die Wohnbausanierung und die Streuung des Wohnungseigentums fördern.
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