Gesetzestext
1Der Kanton führt die Mittelschulen und die Lehrerbildungsanstalten.
2Er unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung und übt die Aufsicht über das Berufsbildungswesen aus. Er kann Berufsschulen und Lehrgänge zur Vorbereitung auf höhere Fachschulen führen.
3Er sorgt für die allgemein bildende Schulung aller Jugendlichen, auch jener, die keinen geregelten Lehrgang durchlaufen.
4Er fördert die Erwachsenenbildung.
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