Gesetzestext
1Der Kanton beteiligt sich nach Massgabe des Bundesrechts aktiv an der Gestaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2Er erfüllt umsichtig und loyal die ihm vom Bund übertragenen Aufgaben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton beteiligt sich nach Massgabe des Bundesrechts aktiv an der Gestaltung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2Er erfüllt umsichtig und loyal die ihm vom Bund übertragenen Aufgaben.
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