Gesetzestext
1Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung.
2Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder.
3Das Schulwesen wird durch Gesetz geordnet.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Jedes Kind hat Anspruch auf eine seinen Fähigkeiten angemessene Bildung.
2Der Kanton unterstützt die Eltern bei der Erziehung und Bildung der Kinder.
3Das Schulwesen wird durch Gesetz geordnet.
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