Gesetzestext

1Jedermann hat das Recht, sich seine Meinung frei zu bilden und sie in Wort, Schrift, Bild oder in anderer Weise ungehindert zu äussern und zu verbreiten sowie die Meinungsäusserung anderer frei zu empfangen.

2Jedermann hat das Recht, Informationen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zu erhalten und ihm bekannte Tatsachen weiterzuverbreiten.

3Vorbehalten bleiben Bestimmungen zum Jugendschutz und zum Schutz der persönlichen Verhältnisse sowie Gesetze über die Massenmedien.

4Die Zensur ist untersagt.

5Nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit fällt die Aufforderung zu strafbaren Handlungen.

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