Traduzione non ancora disponibile. Viene visualizzato il testo originale tedesco.
Testo di legge
Fedlex ↗
Werden im Unterhaltsvertrag oder im Entscheid Unterhaltsbeiträge festgelegt, so ist darin anzugeben:
- a.
- von welchem Einkommen und Vermögen jedes Elternteils und jedes Kindes ausgegangen wird;
- b.
- welcher Betrag für jedes Kind bestimmt ist;
- c.
- welcher Betrag zur Deckung des gebührenden Unterhalts jedes Kindes fehlt;
- d.
- ob und in welchem Ausmass die Unterhaltsbeiträge den Veränderungen der Lebenskosten angepasst werden.
Uebersicht
Art. 301a ZPO — Art. 301a ZPO