Testo di legge
1Sitten ist der Hauptort des Kantons und der Sitz des Grossen Rates, des Staatsrates und des Kantonsgerichtes.
2Wenn wichtige Umstände es erfordern, können diese Behörden anderswo tagen.
3Das Gesetz vom 1. Dezember 1882 bestimmt die Leistungen des Hauptortes.
4Bei Errichtung von kantonalen Anstalten soll billige Rücksicht auf die verschiedenen Landesteile genommen werden.
5Die Gemeinde, welche als Sitz einer kantonalen Anstalt bezeichnet wird, kann zu gewissen Leistungen oder Beiträgen gehalten werden.
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