Testo di legge

1Der Kanton ist in Bezirke eingeteilt.

2Die Bezirke sind aus Gemeinden gebildet.

3Der Grosse Rat kann, nach Anhörung der Beteiligten, durch ein Gesetz die Zahl und Umgrenzung der Bezirke und durch ein Dekret diejenigen der Gemeinden abändern.

4Er bezeichnet auch die Hauptorte derselben.

Noch kein Inhalt verfügbar.