Testo di legge

1Die Freiheitsrechte sind gewährleistet, insbesondere:

1. die persönliche Freiheit;

2. die Freiheit und der Schutz des Privat- und Geheimbereiches;

3. die Glaubens- und Gewissensfreiheit;

4. die Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit;

5. die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit;

6. die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung sowie der künstlerischen Betätigung;

7. die Freiheit der Berufswahl und der wirtschaftlichen Betätigung;

8. die Niederlassungsfreiheit.

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