Testo di legge

1Die Gerichte urteilen unabhängig; sie sind nur an das Recht gebunden.

2Die Verhandlungen sind in der Regel öffentlich.

3Soweit Erlasse von Kanton und Gemeinden Bundesrecht oder übergeordnetem kantonalem Recht widersprechen, sind sie für den Richter nicht verbindlich.

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