Testo di legge
1Die Gerichtsbarkeit in Zivil-, Straf- und Verwaltungsangelegenheiten wird durch die staatlichen Gerichte und die Schiedsgerichte ausgeübt.
2Das Gesetz regelt Organisation, Zuständigkeit und Verfahren.
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1Die Gerichtsbarkeit in Zivil-, Straf- und Verwaltungsangelegenheiten wird durch die staatlichen Gerichte und die Schiedsgerichte ausgeübt.
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