Testo di legge
1Der Kanton unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Umschulung.
2Er kann entsprechende Bildungsstätten errichten und führen oder sich an solchen beteiligen.
3Kanton und Gemeinden fördern die Allgemeinbildung der Jugendlichen und die Erwachsenenbildung.
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