Testo di legge

1Die Einwohnergemeinden errichten und führen die Volksschulen; der Kindergarten ist Teil der Volksschule. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten. *

2Der Kanton errichtet und führt die sonderpädagogischen Institutionen. Er kann weitere kantonale Angebote auf der Volksschulstufe führen. Das Gesetz regelt die Einzelheiten. *

2bis Der Kanton errichtet und führt die übrigen öffentlichen Schulen. Das Gesetz regelt deren Aufgaben und Organisation. *

3Alle öffentlichen Schulen stehen unter der Aufsicht des Kantons.

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