Traduzione non ancora disponibile. Viene visualizzato il testo originale tedesco.
Testo di legge
Fedlex ↗

Forderungen des Schuldners gegen seinen Ehegatten, seine eingetragene Partnerin oder seinen eingetragenen Partner werden nur gepfändet, soweit sein übriges Vermögen nicht ausreicht.

Uebersicht

Art. 95a SchKG — Art. 95a SchKG