Testo di legge
1Der Kantonsrat ist zuständig für den Erlass von:
1. selbständigen Verordnungen in untergeordneten Fragen;
2. Vollziehungsverordnungen zu bundesrechtlichen Vorschriften und zu kantonalen Gesetzen;
3. Verordnungen, die auf Gesetzesdelegation beruhen.
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