Texte de loi

1Der Kantonsrat ist zuständig für den Erlass von:

1. selbständigen Verordnungen in untergeordneten Fragen;

2. Vollziehungsverordnungen zu bundesrechtlichen Vorschriften und zu kantonalen Gesetzen;

3. Verordnungen, die auf Gesetzesdelegation beruhen.

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