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Testo di legge
Fedlex ↗
Die Vereinbarung, dass sich der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag erhöht, ist nur gültig, wenn:
- a.
- der Mietvertrag für mindestens drei Jahre abgeschlossen wird;
- b.
- der Mietzins höchstens einmal jährlich erhöht wird; und
- c.
- der Betrag der Erhöhung in Franken festgelegt wird.
Uebersicht
Art. 269c OR — Art. 269c OR