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Statute Text
Fedlex ↗

Die Vereinbarung, dass sich der Mietzins periodisch um einen bestimmten Betrag erhöht, ist nur gültig, wenn:

a.
der Mietvertrag für mindestens drei Jahre abgeschlossen wird;
b.
der Mietzins höchstens einmal jährlich erhöht wird; und
c.
der Betrag der Erhöhung in Franken festgelegt wird.

Uebersicht

Art. 269c OR — Art. 269c OR