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Testo di legge
Fedlex ↗
1Ist nichts anderes vereinbart, so sind vertragliche Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte vererblich, aber nicht abtretbar.
2Ist die Abtretung nach Vertrag zulässig, so bedarf sie der gleichen Form wie die Begründung.
Uebersicht
Art. 216b OR — Art. 216b OR