Translation not yet available. Showing the German original.
Statute Text
Fedlex ↗
1Ist nichts anderes vereinbart, so sind vertragliche Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte vererblich, aber nicht abtretbar.
2Ist die Abtretung nach Vertrag zulässig, so bedarf sie der gleichen Form wie die Begründung.
Uebersicht
Art. 216b OR — Art. 216b OR