Testo di legge
1Ein in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten fallender Beschluss kann in dringlichen Fällen ausnahmsweise stillschweigend gefasst werden, wenn: *
a. * der Beschluss mit einer absoluten Mehrheit des Gemeindeparlaments oder Einstimmigkeit der Vorsteherschaft gefasst wurde; b. * der Beschluss öffentlich kundgemacht wird; c. * nicht die vom Gesetz bezeichnete Anzahl Stimmberechtigte innert Frist verlangt, dass der Beschluss als Antrag den Stimmberechtigten vorgelegt wird.
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