Testo di legge

1Die Stimmberechtigten sind insbesondere zuständig für:

a. * die Wahl des Präsidenten sowie der Mitglieder der Vorsteherschaft; b. * … c. * die Wahl der übrigen Gemeindebehörden, Kommissionen und Angestellten, soweit diese nicht nach Gesetz und Gemeindeordnung einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist; d. den Erlass der Gemeindeordnung; e. * den Erlass der übrigen Gemeindevorschriften, soweit dieser nicht in bestimmten Angelegenheiten nach Gesetz oder Gemeindeordnung einem anderen Gemeindeorgan übertragen ist; f.–g. * … h. * Ausgabenbeschlüsse und Beschlüsse über Erwerb, Veräusserung und Belastung von Grundstücken, soweit nach Gesetz oder Gemeindeordnung nicht ein anderes Gemeindeorgan zuständig ist; i. * die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses im Rahmen der kantonalen Steuergesetzgebung, soweit dies nicht nach Gesetz oder Gemeindeordnung dem Gemeindeparlament übertragen ist; k. Beschlüsse über die Vereinigung oder Auflösung der Gemeinde und über Grenzänderungen; l. * … m. * weitere ihnen von der Vorsteherschaft oder vom Gemeindeparlament vorgelegte Beschlüsse.

1a In Gemeinden ohne Gemeindeparlament sind die Stimmberechtigten zusätzlich zuständig für: *

a. die Wahl der Geschäftsprüfungskommission oder des Rechnungsprüfungsorgans; b. die Festsetzung des Budgets; c. die Genehmigung der Gemeinderechnungen und der zugehörigen Berichte des Geschäftsprüfungsorgans oder des Rechnungsprüfungsorgans; d. Beschlüsse über die Mitgliedschaft in Zweckverbänden.

2In den Gemeinden mit Gemeindeparlament sind die Stimmberechtigten zusätzlich zuständig für: *

a. die Wahl der Mitglieder des Gemeindeparlaments; b.–d. * …

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