Testo di legge

1Wenn 2000 Stimmberechtigte es innert 42 Tagen seit der Publikation verlangen, werden folgende Erlasse und Beschlüsse des Grossen Rates den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreitet:

a) Gesetze, b) Ausgabenbeschlüsse in den vom Gesetz bestimmten Beträgen, c) Staatsverträge, soweit sie nicht obligatorisch der Volksabstimmung unterliegen, d) alle anderen Beschlüsse, soweit sie nicht durch Verfassung oder Gesetz ausdrücklich vom Referendum ausgeschlossen werden.

2Nicht dem Referendum unterliegen folgende Grossratsbeschlüsse:

a) personenbezogene Beschlüsse wie insbesondere Wahlen, Amnestie und Begnadigung sowie Einbürgerungen, b) Beschlüsse im Zusammenhang mit der Ausübung von Mitwirkungsrechten des Kantons im Bund, c) Beschlüsse über das Budget und über die Genehmigung der Staatsrechnung, d) Beschlüsse über den Rahmen der Aufnahme von Fremdmitteln, e) Beschlüsse im Zusammenhang mit der Oberaufsicht, f) Beschlüsse betreffend kantonale Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften, g) Grenzbereinigungen, h) Verfahrensbeschlüsse, Beschlüsse betreffend ausführende Bestimmungen zu seiner Organisation und Geschäftsordnung und Beschlüsse betreffend den Geschäftsverkehr mit anderen Behörden, i) Resolutionen.

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