Testo di legge
1Den Stimmberechtigten werden obligatorisch zur Abstimmung unterbreitet:
a) Verfassungsrevisionen, b) formulierte Initiativen, c) unformulierte Initiativen, denen der Grosse Rat nicht zustimmt oder denen er einen Gegenvorschlag gegenüberstellt, d) Vorlagen, die der Grosse Rat aufgrund einer unformulierten Initiative ausgearbeitet hat, e) Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt, f) Änderungen des Kantonsgebiets, ausgenommen Grenzbereinigungen.
2Der Grosse Rat kann durch Beschluss weitere Vorlagen den Stimmberechtigten zur Abstimmung unterbreiten.
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