Testo di legge
1Das Gesetz regelt:
a. die Grundzüge der Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, b. * die Grundzüge des Personalrechts, c. das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege.
2Weitere Organisations- und Verfahrensbestimmungen sind in der Geschäftsordnung des Regierungsrates und in Verordnungen enthalten.
Noch kein Inhalt verfügbar.