Testo di legge

1Das Kantonsgericht ist als Zivil- und Strafgericht Berufungsinstanz gegen Erkenntnisse der Bezirksgerichte.

2Das Kantonsgericht ist als Verwaltungsgericht Beschwerdeinstanz gegen Verfügungen von Verwaltungsbehörden des Kantons auf dem Gebiete des Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrechts.

3Die Organisation des Kantonsgerichtes wird durch das Gesetz bestimmt.

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