Testo di legge
1Das Volk bestellt den Grossen Rat nach dem Verhältniswahlverfahren.
2Wahlkreise sind die Bezirke. Die Zuteilung der Sitze an die politischen Gruppierungen erfolgt entsprechend deren Wählerstärke im Kanton. *
3Die Mandate werden nach Massgabe der Wohnbevölkerung auf die Wahlkreise verteilt. *
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