Texte de loi

1Das Volk bestellt den Grossen Rat nach dem Verhältniswahlverfahren.

2Wahlkreise sind die Bezirke. Die Zuteilung der Sitze an die politischen Gruppierungen erfolgt entsprechend deren Wählerstärke im Kanton. *

3Die Mandate werden nach Massgabe der Wohnbevölkerung auf die Wahlkreise verteilt. *

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