Testo di legge
1Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten der Gefangenen im Straf- und Massnahmenvollzug, der Untersuchungsgefangenen sowie der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.
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1Der Kanton regelt durch Gesetz die Grundzüge der Rechte und Pflichten der Gefangenen im Straf- und Massnahmenvollzug, der Untersuchungsgefangenen sowie der aus fürsorgerischen Gründen Eingewiesenen.
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