Testo di legge

1Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit Gemeinden und privaten Organisationen für hilfsbedürftige Menschen. Sie fördern die Vorkehren zur Selbsthilfe.

2Er kann Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtungen sowie ergänzende Einrichtungen zu den Sozialversicherungen des Bundes schaffen oder unterstützen.

3Er unterstützt oder führt Heime im Rahmen der Sozialhilfe.

4Er sorgt für die Milderung der Arbeitslosigkeit und trifft Massnahmen für die Umschulung und Weiterbildung.

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