Texte de loi

1Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und erfordern ein überwiegendes öffentliches Interesse.

2Die Grundrechte von Personen, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zum Staat stehen, dürfen nur soweit zusätzlich eingeschränkt werden, als es der besondere Zweck des Abhängigkeitsverhältnisses erfordert.

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